Consilium Theologicum Uber nachfolgende Fragen/ 1. Ob man in reformirten Städten den Capucinern oder sonst andern BettelMünchen ohne Verletz…, S.L., 1630
Consilium Theologicum Uber nachfolgende Fragen/ 1. Ob man in reformirten Städten den Capucinern oder sonst andern BettelMünchen ohne Verletzung deß Gewissens
Allmosen geben könne? 2. Ob man ohne Versehrung deß Gewissens für einem den Hut abziehen könne oder sölle? : Auff Begehren einer vornehmen Reichsstadt in Teutschland
von einer berümbten Universitet übersendet